Praxisabgabe planen: Praxiswert, Nachfolger finden, Übergabe gestalten
Wer seine Praxis abgeben will, sollte Jahre vorher starten: Wie der Praxiswert ermittelt wird, wie das Nachbesetzungsverfahren läuft und welche steuerlichen Punkte zählen.

Eine Praxis abzugeben ist mehr als ein Verkauf. Es geht um die Versorgung deiner Patientinnen und Patienten, um dein Team – und um einen wichtigen Baustein deiner Altersvorsorge. Weil viele Regionen Nachfolger suchen und die Verfahren Zeit brauchen, lohnt es sich, drei bis fünf Jahre vor der geplanten Abgabe anzufangen.
Was ist die Praxis wert?
Der Praxiswert setzt sich aus dem Substanzwert – Einrichtung, Geräte, Material – und dem ideellen Wert zusammen, also dem, was Patientenstamm, Standort und Ruf wirtschaftlich bedeuten. In der Praxis werden verschiedene Verfahren genutzt, häufig ein modifiziertes Ertragswertverfahren. Eine unabhängige Bewertung schafft eine sachliche Grundlage für die Verhandlung – und schützt vor zu hohen Erwartungen.
Nachfolgerin oder Nachfolger finden
- Eigene Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten oder angestellte Ärztinnen und Ärzte ansprechen.
- Praxisbörsen der Kassenärztlichen Vereinigungen und ÄrztekammernLandesärztekammerBerufliche Selbstverwaltung der Ärzteschaft in deinem Bundesland. Die Mitgliedschaft ist Pflicht; die Kammer regelt u. a. Weiterbildung und Berufsordnung. Glossar → nutzen.
- Übergangsmodelle prüfen: Anstellung des Nachfolgers, Jobsharing oder eine gemeinsame Berufsausübungsgemeinschaft für eine Übergangszeit.
Das Nachbesetzungsverfahren
In gesperrten Planungsbereichen wird der Vertragsarztsitz nach § 103 SGB V ausgeschrieben, der Zulassungsausschuss wählt unter den Bewerbern aus. Er kann die Nachbesetzung in überversorgten Gebieten auch ablehnen – dann wird eine Entschädigung fällig. Frühzeitige Abstimmung mit der KV und ein Übergangsmodell, bei dem der Nachfolger bereits in der Praxis tätig ist, verbessern die Chancen.
Steuern und Altersvorsorge
Der Gewinn aus der Praxisveräußerung ist steuerpflichtig. Wer 55 Jahre oder älter ist oder dauerhaft berufsunfähig, kann auf Antrag einmal im Leben einen Freibetrag und einen ermäßigten Steuersatz nutzen. Welche Variante sich lohnt, hängt vom Zeitpunkt und von den übrigen Einkünften ab – das gehört in die Hände der Steuerberatung, und zwar vor der Vertragsgestaltung.
- VersorgungswerkVersorgungswerkBerufsständische Altersversorgung für Ärztinnen und Ärzte, organisiert pro Bundesland. Es zahlt Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente – anstelle der gesetzlichen Rentenversicherung. Glossar →: Rentenbeginn, Hinzuverdienst und mögliche Weiterarbeit als angestellte Ärztin oder Arzt klären.
- Verkaufserlös in die Ruhestandsplanung einbetten: Wie viel soll langfristig Einkommen liefern?
- Verträge rund um die Praxis kündigen oder übertragen: Miete, Leasing, Versicherungen, Personal.
Patientenakten und Übergabe
Patientenakten müssen in der Regel zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt werden. Die Übergabe an den Nachfolger braucht die Zustimmung der Patientinnen und Patienten – üblich ist eine getrennte Verwahrung, bis diese vorliegt. Und: Informiere dein Team früh und offen. Ein stabiles Team ist für viele Nachfolger der wichtigste Grund, eine Praxis zu übernehmen.


