Fachbegriffe, kurz erklärt.
Von PJ bis Versorgungswerk: Die Begriffe, die dir in Studium, Klinik und Praxis rund um Geld und Absicherung begegnen.
A
- Abstrakte Verweisung
- Klausel, mit der ein Versicherer dich auf einen anderen Beruf verweisen könnte, den du theoretisch noch ausüben kannst. Gute BU-Verträge verzichten darauf.
- Approbation
- Staatliche Zulassung, dauerhaft als Ärztin oder Arzt zu arbeiten. Du beantragst sie nach dem Staatsexamen bei der zuständigen Landesbehörde.
- Assistenzärztin / Assistenzarzt
- Ärztin oder Arzt in Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt.
- AVR
- Arbeitsvertragsrichtlinien kirchlicher Arbeitgeber wie Caritas oder Diakonie – das kirchliche Gegenstück zum Tarifvertrag.
B
- Befreiung von der Rentenversicherung
- Antrag, mit dem angestellte Ärztinnen und Ärzte ihre Rentenbeiträge ans Versorgungswerk statt an die Deutsche Rentenversicherung zahlen. Frist: drei Monate ab Beschäftigungsbeginn – bei jedem neuen Arbeitgeber erneut.
- Beitragsbemessungsgrenze
- Bis zu dieser Einkommenshöhe werden Beiträge fällig; darüber steigt der GKV-Beitrag nicht weiter. 2026: 69.750 € im Jahr.
- Bereitschaftsdienst
- Dienst außerhalb der regulären Arbeitszeit, bei dem du im Krankenhaus bist und bei Bedarf arbeitest. Er wird zusätzlich vergütet.
- Berufshaftpflicht
- Versicherung für Schäden, die du Patientinnen und Patienten bei deiner Arbeit verursachst. Die Berufsordnung verlangt einen ausreichenden Schutz.
- BU – Berufsunfähigkeitsversicherung
- Zahlt eine monatliche Rente, wenn du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich länger nicht mehr ausüben kannst – in guten Verträgen ab 50 % Einschränkung.
D
- DRV – Deutsche Rentenversicherung
- Träger der gesetzlichen Rente. Angestellte sind hier zunächst pflichtversichert, bis die Befreiung zugunsten des Versorgungswerks vorliegt.
E
- Entgeltgruppe Ä1 bis Ä4
- Gehaltsgruppen im TV-Ärzte: Ä1 Ärztin/Arzt in Weiterbildung, Ä2 Fachärztin/-arzt, Ä3 Oberärztin/-arzt, Ä4 leitende Oberärztin/-arzt. Innerhalb der Gruppe steigst du mit Berufserfahrung in Stufen auf.
- ETF
- Börsengehandelter Indexfonds, der einen Index wie den MSCI World nachbildet – breit gestreut und meist mit niedrigen Kosten.
F
- Famulatur
- Pflichtpraktikum im Medizinstudium: insgesamt vier Monate in Klinik und ambulanter Versorgung.
G
- GKV – Gesetzliche Krankenversicherung
- Krankenkassen wie TK, AOK oder Barmer. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen; Kinder und Partner ohne eigenes Einkommen sind oft beitragsfrei mitversichert.
I
- Infektionsklausel
- BU-Leistung auch dann, wenn dir wegen einer Infektion – etwa Hepatitis – ein Tätigkeitsverbot erteilt wird.
L
- Landesärztekammer
- Berufliche Selbstverwaltung der Ärzteschaft in deinem Bundesland. Die Mitgliedschaft ist Pflicht; die Kammer regelt u. a. Weiterbildung und Berufsordnung.
N
- Nachversicherungsgarantie
- Recht, die BU-Rente bei bestimmten Anlässen wie Berufsstart, Heirat oder Niederlassung ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
- Niederlassung
- Selbstständige Arbeit in eigener Praxis, allein oder mit Partnern. Wer gesetzlich Versicherte behandeln will, braucht zusätzlich eine Kassenzulassung.
O
- Opt-out
- Deine freiwillige schriftliche Zustimmung, im Durchschnitt mehr als 48 Stunden pro Woche zu arbeiten. Du kannst sie mit sechs Monaten Frist widerrufen.
P
- Physikum
- Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung am Ende der Vorklinik, meist nach vier Semestern.
- PJ – Praktisches Jahr
- Das letzte Jahr des Medizinstudiums: drei Abschnitte (Tertiale) à 16 Wochen in Klinik oder Praxis, danach folgt das Dritte Staatsexamen.
- PKV – Private Krankenversicherung
- Der Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheit und Tarif ab – nicht vom Einkommen. Angestellte können erst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze wechseln.
R
- Risikovoranfrage
- Anonyme Anfrage beim Versicherer, wie er deine Gesundheitsangaben bewerten würde – bevor ein offizieller Antrag gestellt wird.
- Rufbereitschaft
- Du bist außerhalb der Klinik erreichbar und kommst nur bei Bedarf. Sie wird geringer vergütet als Bereitschaftsdienst.
S
- Staatsexamen
- Die Ärztliche Prüfung in drei Abschnitten. Nach dem dritten kannst du die Approbation beantragen.
T
- Tabellenentgelt
- Grundgehalt laut Tariftabelle – ohne Bereitschaftsdienste, Zuschläge und Zulagen.
- TV-Ärzte/TdL
- Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken der Länder (Tarifgemeinschaft deutscher Länder).
- TV-Ärzte/VKA
- Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern. Er legt Entgeltgruppen, Stufen und die Vergütung von Diensten fest.
V
- Versicherungspflichtgrenze (JAEG)
- Auch Jahresarbeitsentgeltgrenze. Wer als Angestellter regelmäßig mehr verdient, darf von der GKV in die PKV wechseln. 2026: 77.400 € brutto im Jahr.
- Versorgungswerk
- Berufsständische Altersversorgung für Ärztinnen und Ärzte, organisiert pro Bundesland. Es zahlt Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente – anstelle der gesetzlichen Rentenversicherung.
W
- Weiterbildung
- Die Zeit als Assistenzärztin oder Assistenzarzt nach der Approbation. Sie endet mit der Facharztprüfung bei der Ärztekammer und dauert je nach Fach meist fünf bis sechs Jahre.
- Werbungskosten
- Ausgaben für deinen Beruf, die du in der Steuererklärung absetzen kannst – z. B. Fortbildungen, Fachliteratur oder Kammerbeitrag.
Z
- Zinseszins
- Erträge werden wieder angelegt und bringen selbst neue Erträge. Je länger die Anlagedauer, desto stärker der Effekt.
- Zusatzbeitrag
- Aufschlag, den jede Krankenkasse zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % festlegt. 2026 im Durchschnitt 2,9 %.