Glossar

Fachbegriffe, kurz erklärt.

Von PJ bis Versorgungswerk: Die Begriffe, die dir in Studium, Klinik und Praxis rund um Geld und Absicherung begegnen.

A

Abstrakte Verweisung
Klausel, mit der ein Versicherer dich auf einen anderen Beruf verweisen könnte, den du theoretisch noch ausüben kannst. Gute BU-Verträge verzichten darauf.
Approbation
Staatliche Zulassung, dauerhaft als Ärztin oder Arzt zu arbeiten. Du beantragst sie nach dem Staatsexamen bei der zuständigen Landesbehörde.
Assistenzärztin / Assistenzarzt
Ärztin oder Arzt in Weiterbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt.
AVR
Arbeitsvertragsrichtlinien kirchlicher Arbeitgeber wie Caritas oder Diakonie – das kirchliche Gegenstück zum Tarifvertrag.

B

Befreiung von der Rentenversicherung
Antrag, mit dem angestellte Ärztinnen und Ärzte ihre Rentenbeiträge ans Versorgungswerk statt an die Deutsche Rentenversicherung zahlen. Frist: drei Monate ab Beschäftigungsbeginn – bei jedem neuen Arbeitgeber erneut.
Beitragsbemessungsgrenze
Bis zu dieser Einkommenshöhe werden Beiträge fällig; darüber steigt der GKV-Beitrag nicht weiter. 2026: 69.750 € im Jahr.
Bereitschaftsdienst
Dienst außerhalb der regulären Arbeitszeit, bei dem du im Krankenhaus bist und bei Bedarf arbeitest. Er wird zusätzlich vergütet.
Berufshaftpflicht
Versicherung für Schäden, die du Patientinnen und Patienten bei deiner Arbeit verursachst. Die Berufsordnung verlangt einen ausreichenden Schutz.
BU – Berufsunfähigkeitsversicherung
Zahlt eine monatliche Rente, wenn du deinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich länger nicht mehr ausüben kannst – in guten Verträgen ab 50 % Einschränkung.

D

DRV – Deutsche Rentenversicherung
Träger der gesetzlichen Rente. Angestellte sind hier zunächst pflichtversichert, bis die Befreiung zugunsten des Versorgungswerks vorliegt.

E

Entgeltgruppe Ä1 bis Ä4
Gehaltsgruppen im TV-Ärzte: Ä1 Ärztin/Arzt in Weiterbildung, Ä2 Fachärztin/-arzt, Ä3 Oberärztin/-arzt, Ä4 leitende Oberärztin/-arzt. Innerhalb der Gruppe steigst du mit Berufserfahrung in Stufen auf.
ETF
Börsengehandelter Indexfonds, der einen Index wie den MSCI World nachbildet – breit gestreut und meist mit niedrigen Kosten.

F

Famulatur
Pflichtpraktikum im Medizinstudium: insgesamt vier Monate in Klinik und ambulanter Versorgung.

G

GKV – Gesetzliche Krankenversicherung
Krankenkassen wie TK, AOK oder Barmer. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen; Kinder und Partner ohne eigenes Einkommen sind oft beitragsfrei mitversichert.

I

Infektionsklausel
BU-Leistung auch dann, wenn dir wegen einer Infektion – etwa Hepatitis – ein Tätigkeitsverbot erteilt wird.

L

Landesärztekammer
Berufliche Selbstverwaltung der Ärzteschaft in deinem Bundesland. Die Mitgliedschaft ist Pflicht; die Kammer regelt u. a. Weiterbildung und Berufsordnung.

N

Nachversicherungsgarantie
Recht, die BU-Rente bei bestimmten Anlässen wie Berufsstart, Heirat oder Niederlassung ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen.
Niederlassung
Selbstständige Arbeit in eigener Praxis, allein oder mit Partnern. Wer gesetzlich Versicherte behandeln will, braucht zusätzlich eine Kassenzulassung.

O

Opt-out
Deine freiwillige schriftliche Zustimmung, im Durchschnitt mehr als 48 Stunden pro Woche zu arbeiten. Du kannst sie mit sechs Monaten Frist widerrufen.

P

Physikum
Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung am Ende der Vorklinik, meist nach vier Semestern.
PJ – Praktisches Jahr
Das letzte Jahr des Medizinstudiums: drei Abschnitte (Tertiale) à 16 Wochen in Klinik oder Praxis, danach folgt das Dritte Staatsexamen.
PKV – Private Krankenversicherung
Der Beitrag hängt von Eintrittsalter, Gesundheit und Tarif ab – nicht vom Einkommen. Angestellte können erst oberhalb der Versicherungspflichtgrenze wechseln.

R

Risikovoranfrage
Anonyme Anfrage beim Versicherer, wie er deine Gesundheitsangaben bewerten würde – bevor ein offizieller Antrag gestellt wird.
Rufbereitschaft
Du bist außerhalb der Klinik erreichbar und kommst nur bei Bedarf. Sie wird geringer vergütet als Bereitschaftsdienst.

S

Staatsexamen
Die Ärztliche Prüfung in drei Abschnitten. Nach dem dritten kannst du die Approbation beantragen.

T

Tabellenentgelt
Grundgehalt laut Tariftabelle – ohne Bereitschaftsdienste, Zuschläge und Zulagen.
TV-Ärzte/TdL
Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken der Länder (Tarifgemeinschaft deutscher Länder).
TV-Ärzte/VKA
Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern. Er legt Entgeltgruppen, Stufen und die Vergütung von Diensten fest.

V

Versicherungspflichtgrenze (JAEG)
Auch Jahresarbeitsentgeltgrenze. Wer als Angestellter regelmäßig mehr verdient, darf von der GKV in die PKV wechseln. 2026: 77.400 € brutto im Jahr.
Versorgungswerk
Berufsständische Altersversorgung für Ärztinnen und Ärzte, organisiert pro Bundesland. Es zahlt Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente – anstelle der gesetzlichen Rentenversicherung.

W

Weiterbildung
Die Zeit als Assistenzärztin oder Assistenzarzt nach der Approbation. Sie endet mit der Facharztprüfung bei der Ärztekammer und dauert je nach Fach meist fünf bis sechs Jahre.
Werbungskosten
Ausgaben für deinen Beruf, die du in der Steuererklärung absetzen kannst – z. B. Fortbildungen, Fachliteratur oder Kammerbeitrag.

Z

Zinseszins
Erträge werden wieder angelegt und bringen selbst neue Erträge. Je länger die Anlagedauer, desto stärker der Effekt.
Zusatzbeitrag
Aufschlag, den jede Krankenkasse zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 % festlegt. 2026 im Durchschnitt 2,9 %.