Kopf der Abrechnung
Stimmen deine Stammdaten?
Name, Anschrift, Steuer-IDDie Steuer-Identifikationsnummer muss korrekt übernommen sein – sonst rechnet die Klinik mit Steuerklasse VI.
Steuerklasse und KinderfreibeträgeLedig in der Regel Klasse I. Bei Heirat oder Kindern ändert sich das – die Änderung läuft über das Finanzamt.
KonfessionKirchensteuer wird nur abgezogen, wenn eine Kirchenzugehörigkeit gemeldet ist.
Brutto
Wird richtig eingruppiert und bezahlt?
Entgeltgruppe und StufeAls Ärztin oder Arzt in Weiterbildung in der Regel Ä1. Anrechenbare Vorzeiten (z. B. ärztliche Tätigkeit im Ausland) können die Stufe erhöhen – nachfragen, wenn du welche hast.
Tabellenentgelt passt zum TarifVergleiche den Betrag mit der aktuellen Tabelle deines Tarifvertrags (z. B. TV-Ärzte/VKA) – der Gehaltsrechner auf medizinerwerk.de hilft dabei.
Dienste und ZuschlägeBereitschaftsdienste, Rufbereitschaft, Nacht- und Feiertagszuschläge werden oft erst im Folgemonat abgerechnet. Führ eine eigene Liste zum Abgleich.
Abzüge
Gehen die Beiträge an die richtige Stelle?
Versorgungswerk statt RentenversicherungNach der Befreiung erscheint der Rentenbeitrag als Beitrag zum Versorgungswerk. Steht dort noch die Deutsche Rentenversicherung, fehlt vermutlich der Befreiungsbescheid bei der Personalabteilung.
KrankenversicherungGesetzlich versichert: allgemeiner Beitragssatz plus Zusatzbeitrag deiner Kasse, jeweils etwa zur Hälfte von dir und der Klinik getragen.
Pflege- und ArbeitslosenversicherungBeide werden anteilig abgezogen. Kinderlose ab 23 zahlen in der Pflegeversicherung einen Zuschlag.
ZusatzversorgungKommunale Kliniken zahlen oft in eine Zusatzversorgungskasse ein. Ein Teil kann als geldwerter Vorteil in der Abrechnung auftauchen.
Danach
Ablegen und nachhalten
Jede Abrechnung digital ablegenDu brauchst sie für die Steuererklärung, bei Krediten und beim Stufenaufstieg.
Stufenaufstieg im Kalender notierenDen Termin für die nächste Stufe prüfen, wenn es so weit ist – er wird nicht immer automatisch umgesetzt.
Lieber einmal gemeinsam durchgehen?
30 Minuten per Video, kostenlos – danach weißt du, was bei dir konkret ansteht.
Erstgespräch vereinbarenKostenlos freischaltenAlles lesen
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Allgemeine Information, keine Rechts-, Steuer- oder individuelle Versicherungsberatung. Stand: September 2026.